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Covid 19 - Regelungen ab dem 19. Mai 2021
Liebe Mitglieder und Gäste des TC Woerle Henndorf!
Da am 19. Mai wesentliche Verschärfungen der COVID 19 Bestimmungen für Tennisanlagen in Kraft treten, möchten wir Euch im Anhang die Regeln zu Kenntnis bringen.
Wir ersuchen Euch die neuen Regeln genau durchzulesen und Euch eigenverantwortlich daran zu halten, da eine Überprüfung der Bestimmungen auf unseren Tennisplätzen in der Praxis nicht durchführbar ist.
Für das Stüberl gelten die allgemeinen Vorschriften für die Gastronomie mit Masken u. - Abstandsregel sowie "GGG" bei einem Aufenthalt von länger als 15 Minuten.
Außenbereich: 10 Personen / Tisch
Innenbereich: 4 Personen
Sperrstunde: 22 Uhr
Wir bitten euch, die Regeln einzuhalten um einen reibungslosen Betrieb zu ermöglichen.
Der ÖTV und die Landesverbände setzen sich intensiv für den Tennissport, die Vereine und Mitglieder ein, um österreichweit bald wieder einen normalen Tennisbetrieb in diesen herausfordernden Zeiten zu ermöglichen. Die in der aktuellen Verordnung (214) abgebildeten Auflagen für den österreichischen Sport- und Vereinsbetrieb wurden vom Gesundheitsministerium entwickelt. Das Betreten einer Sportanlage ist ab sofort möglich, wenn man getestet, geimpft oder genesen ist (3G-Regel). Selbsttests auf der Anlage werden ebenso wie Schultests anerkannt, bei Kindern unter 10 Jahren entfällt dieser Nachweis. Durch die 3G-Regel wird der Besuch der Restaurants und die Nutzung der Nassräume & Duschen in den Vereinen wieder möglich. Der ÖTV und die Landesverbände werden sich für weitere Öffnungsschritte in der nahen Zukunft einsetzen.