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Verhaltensregeln für den Spielbetrieb ab 1. Mai

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Tennisfreunde!

Wir alle freuen uns sehr, dass ab Freitag, 1. Mai ein Spielbetrieb auf unseren Tennisanlagen möglich sein wird.

Als Anhang 1 finden Sie die Verhaltensregeln, welche vom ÖTV in Abstimmung mit den Landesverbänden und Experten erarbeitet und vom Sportministerium genehmigt wurden.

Diese sind eine Mischung von verpflichtenden und dringend empfohlenen Maßnahmen. Wir appellieren an Sie, diese bestmöglich umzusetzen, damit alle bestehenden Rechtsvorschriften eingehalten werden und die Öffnung der Tennisanlagen erfolgreich gestaltet werden kann.

Aushang der Verhaltensregeln auf der Anlage
Drucken Sie die Verhaltensregeln aus und hängen Sie diese auf der Vereinsanlage aus.

Hier noch einige Erläuterungen bzw. Empfehlungen zu einzelnen Punkten:

Kein Zusehen – kein Zusammensitzen vor oder nach dem Spielen
Das Zusehen beim Spielen – auch alleine – ist nicht gestattet.
Obwohl die Ausgabe von Getränken an einem Automaten erlaubt ist, gibt es keine Erlaubnis für ein gemütliches Zusammensitzen vor oder nach dem Spielen. Das Verweilen auf der Anlage ohne zu spielen ist ausdrücklich verboten.

Kinder- und Jugendtraining
Kinder- und Jugendtraining darf vorläufig nur als Einzelunterricht stattfinden.
Geschwisterkinder, welche im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen jedoch zusammen mit dem Trainer trainieren.

Dokumentation des Spielbetriebs
Steht keine Online-Reservierung zur Verfügung, so müssen die täglichen manuell ausgefüllten Spielpläne für eventuelle Kontrollzwecke aufbewahrt werden.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Mitgliedern einen erfolgreichen Start in die Tennissaison!

Mit freundlichen Grüßen,

Erich Mild

ANHANG1